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BBB Nr. 10 vom Seite 314

Immobilienbewertung nach dem Sachwertverfahren

Jahressteuergesetz 2007: Steuerlastminimierung durch Verkehrswertnachweis

von Dipl.-Finanzw. (FH), Verw.-Dipl. Dirk Eisele, Boppard/Rhein

Der Steuergesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2007 die erbschaftsteuerliche Immobilienbewertung in nicht unwesentlicher Form geändert und dabei die sog. Öffnungsklausel „vor die Klammer” des materiellen Bewertungsrechts gezogen. Folge: Der Steuerpflichtige kann bei jeder Art von wirtschaftlicher Einheit für Besteuerungszeitpunkte ab 2007 den Verkehrswertnachweis führen und damit seine Steuerlast bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Einzelfall massiv reduzieren. Diese Rechtslage ist nunmehr bis zur Neufassung des Bewertungsgesetzes infolge des zu beachten. Sie ist insbesondere für Unternehmer interessant, die ein zuvor selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus erben. Im Folgenden lesen Sie, wie Sie für Ihren Mandanten den „günstigsten” Immobilienwert für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ermitteln.

I. Steuerliche Grundbesitzbewertung

1. Unbebaute Grundstücke

Die Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer (in Ausnahmefällen auch für grunderwerbsteuerliche Erfordernisse) ist bei unbebauten Grundstücken durch den Rückgriff auf Bodenrichtwerte gekennzeichnet. Demnach bestimmt sich d...