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Fahrzeugwerbung: Pkw nicht zu lange an einem Ort stehen lassen
Unternehmer, die einen Pkw auch als mobilen Werbeträger nutzen, müssen aufpassen, dass sie den Wagen nicht längere Zeit „an werblich günstigen Stellen” parken. Denn das kann teuer werden. Die betreffende Stadt oder Gemeinde kann das als Außenwerbung ohne Erlaubnis werten und ein Ordnungsgeld verhängen. Außerdem muss mit Abmahnungen von Konkurrenten gerechnet werden. Dies hat das VG Minden mit Urteil v. (Az: 9 K 2784/06) entschieden. Zwar ist ein Fahrzeug mit Werbung nach Ansicht der Richter kein ortsfestes Werbemittel. Allerdings kann sich diese Bewertung ändern, wenn im Einzelfall die Funktion als günstig platzierte Werbefläche und nicht die als Fahrzeug überwiegt.
Den Volltext des Urteils finden Sie kostenlos im Internet unter www.justiz.nrw.de (→ Rechtsprechungsdatenbank).S. 292