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FG Niedersachsen 29.3.2007 6 K 514/03, IWB 18/2007 S. 1203

Doppelbesteuerung | kein Schachtelprivileg für Ausschüttungen eines französischen Investmentfonds SICAV

▶ Urteil: (1) Ausschüttungen eines französischen Investmentfonds in der Rechtsform einer SICAV (société d’investissement à capitale variable) unterfallen mangels Ansässigkeit in Frankreich nicht dem Schachtelprivileg (Art. 9, Art. 20 DBA-Frankreich i. V. mit § 8b KStG a. F.). (2) Die Frage der Ansässigkeit einer Gesellschaft „in dem anderen Vertragsstaat” beurteilt sich nach dessen hierfür maßgeblichen Bestimmungen (EFG 2007, S. 1223).

▶ Hinweis: Die Klin., eine deutsche AG, war in den Streitjahren 1988 und 1989 an einem Investmentfonds SICAV mit Sitz in Frankreich beteiligt. Die SICAV, die in der Rechtsform einer société anonyme (S.A.) tätig ist, stellt eine Einrichtung für die kollektive Anlage in Wertpapiere dar. Ihr Geschäftszweck besteht ausschließlich in der Anlage und der Verwaltung französischer Rentenpapiere....