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IWB Nr. 18 vom Seite 959

Neues DBA der Schweiz mit Südafrika abgeschlossen

Nachdem die Schweiz und Südafrika am in Pretoria ein neues DBA unterzeichnet haben, hat der Bundesrat am die Botschaft an die Bundesversammlung über das vollständig revidierte DBA gutgeheißen. In dieser Botschaft legt der Bundesrat die Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht die Bundesversammlung um Zustimmung zu diesem Vertragswerk.

Das neue Abkommen ersetzt das DBA vom , das an die von beiden Ländern verfolgte Politik im Bereich der Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung anzupassen war. Seine Bestimmungen kommen den Interessen der schweizerischen Wirtschaft entgegen und bieten künftig Gewähr für einen gründlichen Schutz gegen Doppelbesteuerung.

Das Abkommen sieht eine Schiedsgerichtsklausel vor, die allen Parteien im Rahmen von Verständigungsverfahren größere Rechtssicherheit bieten soll. Ferner enthält das DBA eine neue Amtshilfebestimmung, die mit der Politik der Schweiz im Bereich des Informationsaustausches bei Steuerbetrug in Einklang steht. Das vorliegende Abkommen folgt weitgehend dem OECD-MA und der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und interessierten Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des DBA ...