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IWB Nr. 18 vom Seite 979 Fach 5 Griechenland Gr. 2 Seite 152

Verlustbehandlung bei Kapitalgesellschaften und Konzernen in Griechenland – ein Überblick

Stefan Sedlaczek

Das griechische Steuerrecht weist im Vergleich zum deutschen eine teilweise unterschiedliche Ausgestaltung der Verlustberücksichtigung auf. Besonders erwähnenswert ist die Tatsache, dass einige Regelungen für die Behandlung von Verlusten fehlen, die in anderen Mitgliedstaaten der EU als Standard anzusehen sind.

I. Allgemeine Bestimmungen zum Verlustabzug

Durch die Verrechnung der getrennt ermittelten Gewinne bzw. Verluste der einzelnen Einkunftsarten, die eine griechische Kapitalgesellschaft erwirtschaften kann (Einkünfte aus immobilen Vermögen, aus beweglichen Vermögen und Kapital, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und aus anderen Einkunftsquellen), ist es möglich, dass am Ende eines Wirtschaftsjahres ein steuerlicher Verlust bestehen bleibt.

Der Verlust kann, soweit er aus den Tätigkeiten von Industrie-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Bergbau- oder Hotelunternehmen entstanden ist, bis zu fünf Jahre vorgetragen werden und muss dabei mit der positiven Summe der Einkunftsarten der Folgejahre verrechnet werden S. 980(Art. 4 Abs. 3 KFI). Voraussetzung hierfür sind eine ordentliche Buchhaltung und eine fristgerecht eingereichte Steuererklärung. Ei...