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Keine Betriebsausgabe bei Diebstahl des betrieblichen Pkw auf einer Privatfahrt
Wird der zum Betriebsvermögen gehörende Pkw eines selbständig tätigen Arztes während des privat veranlassten Besuchs eines Weihnachtsmarkts auf einem Parkplatz abgestellt und dort gestohlen, ist der Vermögensverlust der priva- S. 709ten Nutzung zuzurechnen und nicht als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (Bezug: § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Betriebsausgaben liegen nur vor, wenn die Aufwendungen durch den Betrieb veranlasst sind. Ist der Aufwand durch die private Lebensführung veranlasst – was bei einer Privatfahrt stets zu bejahen ist –, so ist ein Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen und der Restbuchwert des Pkw ist als Privatentnahme zu behandeln. Wie zu verfahren ist, wenn anlässlich des privat veranlassten Diebstahls Versicherungsleistungen (Kaskoversicherung) verei...