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Bilanzierung | Voraussetzungen einer Bilanzberichtigung
Eine Bilanz kann nach dem NWB SAAAC-58394 nicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geändert („berichtigt”) werden, wenn sie nach dem Maßstab des Erkenntnisstands zum Zeitpunkt ihrer Erstellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht. Dabei ist, wenn eine bestimmte Bilanzierungsfrage nicht durch die Rechtsprechung abschließend geklärt ist, jede der kaufmännischen Sorgfalt entsprechende Bilanzierung als in diesem Sinne „richtig” anzusehen (Bestätigung des Senatsurteils v. 5. 4. 2006 - I R 46/04, BStBl 2006 II S. 688). – Anmerkung: Der damit bestätigte sog. subjektive Fehlerbegriff verfestigt das „Zwei-Klassen”-Recht für die Änderung objektiv unrichtiger Steuerfestsetzung für die Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich und im übrigen Steuerrecht. Wer zu Bilanzierungsfragen Zweifel an der Rechtsprechung...