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Gewerberecht | Zweites Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG II) im BGBl verkündet
Das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. ist im BGBl 2007 I S. 2246 verkündet worden. Das Gesetz ist in weiten Teilen am in Kraft getreten. Das Gesetz enthält auch Änderungen der Abgabenordnung (§ 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 AO) betreffend die Buchführungsgrenzen für Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte. Wer nicht bereits nach anderen Vorschriften buchführungspflichtig ist, soll erst ab einem Gewinn von 50 000 € statt bisher 30 000 € buchführungspflichtig werden. Vgl. im Einzelnen den Beitrag von Jahn, NWB Nr. 31/2007 F. 15 S. 881 ff.