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Abgabenordnung | Nicht unterschriebene strafbefreiende Erklärung ist unwirksam
Das NWB TAAAC-58401 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Ist eine Steueranmeldung entgegen der gesetzlichen Anordnung nicht eigenhändig unterschrieben, ist sie unwirksam, steht deshalb einer Steuerfestsetzung nicht gleich und führt mit ihrem Eingang bei der Finanzbehörde nicht zum Beginn der Einspruchsfrist. (2) Wenn die Finanzverwaltung eine strafbefreiende Erklärung trotz fehlender – aber innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist nachgeholter – Unterschrift allgemein als von Anfang an wirksam behandelt, so kann dies ohne Rechtsgrundlage jedenfalls nicht zulasten des Erklärenden die Einspruchsfrist auslösen.