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Wichtige Aspekte des Insolvenzrechts für Steuerberater
Ausgewählte Urteile zu den Hinweis- und Beratungspflichten gegenüber Mandanten in der Krise
Nach einer Umfrage am Institut für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Kiel beim Mandantenstamm einer Steuerberater-Kanzlei in Schleswig-Holstein aus 2004 erwarten nahezu 91 % der Mandanten, dass ihr Steuerberater auch in nicht steuerlichen Angelegenheiten ihr Ratgeber ist. Nur ca. 9 % äußerten den Wunsch, in diesen Angelegenheiten einen speziellen Sachverständigen zu befragen. Eine Wiederholung der Umfrage bei einer ähnlich strukturierten Steuerberater-Kanzlei in Schleswig-Holstein aus 2006 ergab ein Interesse im Umfang von ca. 85 %. Dann ist es nur folgerichtig, dass die Rechtsprechung bei einem solchen Mandatszuschnitt eine generelle Schadensverhinderungsverpflichtung des Steuerberaters gegenüber seinem Mandanten formuliert. Zwar muss der Steuerberater Umstände, die ihm bei Erledigung seines Auftrags bekannt werden, aber keinen unmittelbaren Bezug zu seiner Aufgabe haben, nicht stets darauf überprüfen, ob sie Anlass zu einer ergänzenden Beratung des Mandanten geben, aber eine vertragliche Pflicht zur Warnung des Mandanten besteht ausnahmsweise dann, wenn besondere Gefahren dem Berater bekannt oder für ihn offenkundig sind und er annehmen muss, dass der Mandant die Gefahr nich...