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BFH 31.07.2007 VII R 59/06, NWB direkt 39/2007 S. 11

Zoll: Nachweis der Überführung von Erzeugnissen in den freien Verkehr

Die Zahlung differenzierter Ausfuhrerstattung setzt den Nachweis der Überführung der Erzeugnisse in den freien Verkehr des betreffenden Drittlands voraus. Eine Verzollungsbescheinigung, aus der sich ergibt, dass die Erzeugnisse zu einem verminderten Zollsatz unter der Bedingung ihrer werterhöhenden Bearbeitung im Drittland und ihrer anschließenden Wiederausfuhr abgefertigt worden sind, erbringt diesen Nachweis nicht.