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BFH 16.05.2007 II R 61/99, NWB direkt 39/2007 S. 11

Ansatz des Steuerwerts nur bei Erwerb des (Voll-)Eigentums

Eine Zuordnung des Steuerwerts auf eine Vorstufe des Volleigentums (Anwartschaft) ist nicht möglich. Die (niedrigeren) Steuerwerte können nur demjenigen zugute kommen, der noch oder schon Eigentümer des Grundstücks ist. Dem Anwartschaftsrecht kann als Vorstufe des Vollrechts keine selbständige schenkungsteuer- und bewertungsrechtliche Bedeutung zukommen. Vielmehr kommt es allein auf den am maßgeblichen Stichtag bestehenden Sachleistungsanspruch an. Eine Regelungslücke, die Anlass zu einer analogen Anwendung des § 12 Abs. 3 ErbStG auf Anwartschaftsrechte geben könnte, liegt deshalb nicht vor.