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Zweifel an der Regelung zur Steuerbefreiung von Glücksspielen
Es ist noch nicht geklärt, ob § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 2005 i. d. F. des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung v. (BGBl 2006 I S. 1095) mit der Richtlinienbestimmung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG insoweit vereinbar ist, als er „sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz” im Sinne der Richtlinienbestimmung von der Steuerbefreiung ausnimmt. Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärende Frage nicht im summarischen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts zu entscheiden.