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Reisekosten für Fotoshooting keine Betriebsausgaben
Reisekosten im Rahmen eines nebenberuflich betriebenen Marketingservices für Fotoshootings sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn den Reisen kein unmittelbarer einkünftebezogener Anlass zu Grunde liegt, sie an beliebte Orte des Tourismus führen, einen erheblichen persönlichen Erlebniswert haben und eine Erweiterung des allgemeinen Gesichtsfelds bewirken.