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Fall Germancamp-GmbH
Aufgabe aus dem Ertragsteuerrecht
I. Sachverhalt
An der Germancamp-GmbH sind W-Junior mit 170 000 €, X mit 10 000 €, Y mit 10 000 €, Z (bis ) mit 10 000 € und ab dem A mit 10 000 € Anteil am gezeichneten Kapital beteiligt. Z hat seinen gesamten Anteil rechtswirksam zum an seinen Neffen A für 25 000 € verkauft. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Hauszelten und Freizeitartikeln. Als Aufsichtsrat fungiert die „graue Eminenz” des Unternehmens, W-Senior.
W-Junior und X sind alleinvertretungsberechtigte, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer. Ihr gemeinsames Büro befindet sich in Sallmannshausen (Wartburgkreis). Im benachbarten Berka/Werra (Wartburgkreis) befindet sich die Produktionsstätte. Hierbei handelt es sich um ein der Germancamp-GmbH gehörendes Grundstück mit aufstehender Fabrikhalle. Die Anschaffungskosten betrugen für den Grund und Boden 10 000 € und für das Produktionsgebäude 600 000 €. Die Anschaffungskosten wurden in der Handelsbilanz (steuerlich zutreffend) mit 18 000 € jährlich abgeschrieben. Der zuletzt festgestellte Einheitswert (Wertverhältnisse 1. 1. 1935) für das Geschäftsgrundstück beträgt 25 0...