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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 76/2006

Gesetze: AO § 180 Abs. 5, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2, AO § 180 Abs.2, AO § 180 Abs. 3, DBAUSA Art. 3 Abs. 1, AIG § 2 Abs. 1 S. 3

Gesonderte und einheitliche Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen 1983 gem. § 180 Abs. 5 AO aus den Beteiligungen an einer Ltd. Partnership/USA bzw. einer atypisch stillen Gesellschaft/Betriebsstätte USA

Leitsatz

Bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft sind grundsätzlich zwei Feststellungsverfahren durchzuführen. Auf Ebene der Untergesellschaft sind für die beteiligte Obergesellschaft Einkünfte festzustellen, die auf Ebene der Obergesellschaft deren Gesellschaftern zuzurechnen sind.

Die Obergesellschaft ist nicht nur zivilrechtlich Gesellschafterin, sondern auch steuerrechtlich Mitunternehmerin der Untergesellschaft. Zu ihrem Gewinn gehören nicht nur das Ergebnis ihrer eigenen gewerblichen Tätigkeit, sondern auch die anteiligen Einkünfte aus Untergesellschaften, an denen sie unmittelbar beteiligt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 39/2008 S. 3679
NAAAC-58202

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