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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 5216/05 B EFG 2007 S. 1690 Nr. 21

Gesetze: EStG § 79 S. 1, EStG § 79 S. 2, EStG § 80, EStG § 82 Abs. 1, EStG § 82 Abs. 2, EStG § 10a S. 1

Keine Altersvorsorgezulage für den nur mittelbar zulageberechtigten Ehegatten bei Abschluss eines nicht zertifizierten Altersvorsorgevertrags

Leitsatz

1. Die nach § 79 Satz 2 EStG bestehende mittelbare Altersvorsorge-Zulageberechtigung für den nicht nach § 79 Satz 1 EStG begünstigten Ehegatten setzt u.a. voraus, dass der andere Ehegatte nach Satz 1 begünstigt ist und für den mittelbar zulageberechtigten Ehegatten ein auf seinen Namen lautender Altersvorsorgevertrag besteht, dessen Förderfähigkeit gemäß § 82 Abs. 1 EStG davon abhängig ist, dass er nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (BGBl. I 2001, S. 432) zertifiziert ist; ein nicht zertifizierter Altersvorsorgevertrag, auf den im Sinne des § 82 Abs. 2 EStG Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung erbracht werden, erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

2. Im Streitfall: keine Zulage für einen Versicherungsvertrag bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) über eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente (VBL-extra), den eine als Mitglied des Versorgungswerks einer Tierärztekammer nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtige, bei einem Bezirksamt angestellte Tierärztin abgeschlossen hat.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1690 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 40/2007 S. 3508
JAAAC-58183

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