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PreisKlG

Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (PreisKlG)

v. 07.09.2007 BGBl I S. 2246

Änderungsdokumentation: Das Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz) v. 7. 9. 2007 (BGBl I S. 2246) wurde geändert durch Art. 3 Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung v. (BGBl I S. 2101) ; Art. 8 Abs. 8 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht v. (BGBl I S. 2355).

Fundstelle(n):
OAAAC-58096

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