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BMF 17.08.2007 IV B 7 - S 2932/0, BBK 18/2007 S. 4713

Unternehmensteuerreform: Anpassung der Vorauszahlungen für Gewerbe- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2008

Das BMF hat ein Formular aufgelegt, mit dem Unternehmen und deren steuerliche Berater eine Anpassung der Vorauszahlungen für das Jahr 2008 für die Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer beantragen können. Durch die Unternehmensteuerreform sinken der Körperschaftsteuersatz von 25 % auf 15 % und die Gewerbesteuermesszahl auf einheitlich 3,5 %; zur Gegenfinanzierung darf z. B. die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden (Unternehmensteuerreformgesetz, BGBl 2007 I S. 1912 vom ).

Die Tarifsenkungen dürfen bei der Festsetzung der Vorauszahlungen aber nur berücksichtigt werden, wenn auch die Gegenfinanzierungen berücksichtigt werden (vgl. die Neufassungen von § 31 KStG, § 19 GewStG). Eine Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen ist in dem Formular nicht vorgese...