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Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei betrieblich und privat genutzten Gebäuden
Mit Schreiben vom folgt das BMF der Rechtsprechung des BFH zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertabgabe bei gemischt genutzten Gebäuden (Urteil vom - V R 56/04, NWB DAAAC-47292, BBK KN-Nr. 84/2007). Damit sind für den Zeitraum bis zum die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes nur mit 2 % in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen, und nicht mit 10 %, wie es das BMF noch mit Schreiben vom gefordert hatte (BStBl 2004 I S. 468, Tz. 4, NWB CAAAB-20557). Zur Berechnung und zur verfahrensrechtlichen Umsetzung vgl. BBK F. 30 S. 1925 ( VRiFG Bernd Rätke, Berlin).