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BMF 10.08.2007 IV A 5 -S 7206/07/003, BBK 18/2007 S. 4712

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei betrieblich und privat genutzten Gebäuden

Mit Schreiben vom folgt das BMF der Rechtsprechung des BFH zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage der unentgeltlichen Wertabgabe bei gemischt genutzten Gebäuden (Urteil vom - V R 56/04, NWB DAAAC-47292, BBK KN-Nr. 84/2007). Damit sind für den Zeitraum bis zum die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes nur mit 2 % in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen, und nicht mit 10 %, wie es das BMF noch mit Schreiben vom gefordert hatte (BStBl 2004 I S. 468, Tz. 4, NWB CAAAB-20557). Zur Berechnung und zur verfahrensrechtlichen Umsetzung vgl. BBK F. 30 S. 1925 ( VRiFG Bernd Rätke, Berlin).