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Lebensversicherung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Erwerb von Todes wegen und durch Schenkung
Lebensversicherungen sind als Kapitalanlage sehr beliebt, denn mit einer Lebensversicherung kann auch der vermögenslose Versicherungsnehmer ohne (großes) eigenes Kapital einem anderen im Fall seines Todes ein mehr oder weniger großes Kapitalvermögen unentgeltlich zuwenden. Für den Fall des Erlebens eignet sich eine Kapitallebensversicherung als Sparanlage. Fast ein Viertel des gesamten Privatvermögens besteht gegenwärtig aus Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen. Da der Erwerber also je nach Anlass von Todes wegen oder durch Schenkung Kapital(forderungen) erhält, liegt bei ihm grundsätzlich ein nach dem Erbschaftsteuergesetz steuerbarer Erwerb vor. Der Beitrag informiert, in welchen Fällen der Erwerber steuerpflichtig wird, welcher Betrag für die Steuerberechnung angesetzt wird und wie durch einfache Gestaltungen das Kapital aus der Lebensversicherung doch ganz oder teilweise unversteuert erworben werden kann.
Literaturhinweis: Halaczinsky, Die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung, NWB Verlag, Herne. 2006. 279 S. Preis: 38,– €.
I. Lebensversicherungsvertrag
Der Lebensversicherungsvertrag ist ein nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) besonders geregelter Vertrag. Im Kern geht es dabei u...