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Einkommensteuer | Voraussichtliche Investition bei der Ansparabschreibung
Wären die im Rahmen der Ansparabschreibung geltend gemachten Investitionsgüter objektiv nur im Falle einer wesentlichen Betriebserweiterung verwendbar, kann nach dem NWB KAAAC-57808 von einer voraussichtlichen Anschaffung i. S. von § 7g Abs. 3 EStG nur ausgegangen werden, wenn die Investitionsgüter verbindlich bestellt worden sind. – Anmerkung: Das Urteil setzt der steuergestalterischen Fantasie Grenzen. Der Kläger beteiligte sich atypisch still mit 1 000 € (= 2,5 %) an einem kleinen slowakischen Malerbetrieb (Aktiva 6 522 €), was ihm für das Jahr 2002 einen Ergebnisanteil von 9 € einbrachte. In einer Sonderbilanz machte der Kläger für beabsichtigte (aber nicht durchgeführte) Investitionen „zwecks Ausweitung” des Tätigkeitsbereichs des Malerbetriebs eine Ansparabschreibung von 154 ...