SIC-29 3

Fragestellung

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Das gemeinsame Merkmal aller Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen ist, dass der Betreiber sowohl ein Recht erhält als auch die Verpflichtung eingeht, öffentliche Dienstleistungen zu erbringen.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
BAAAJ-49499