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Flugzeugvermietung als gewerbliche Tätigkeit
(1) Erwerb, Vermietung und Veräußerung von in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugen sind gewerbliche Tätigkeiten, wenn die Vermietung mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert ist (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom – IX R 71/96, BStBl II S. 467 = Kurzinfo StuB 2000 S. 842, und IX R 99/97, BFH/NV 2001 S. 14). (2) Der Gewinn aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gehört zum gewerbesteuerbaren (laufenden) Gewinn, wenn die Veräußerung Bestandteil eines einheitlichen Geschäftskonzepts der unternehmerischen Tätigkeit ist (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2, § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 1, § 7 GewStG).
Praxishinweise: Eine private Vermögensverwaltung liegt vor, wenn der Ankauf und die Veräußerung des Wirtschaftsgutes/der Wirtsch...