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Bewertung einer Fremdwährungsverbindlichkeit
An den Devisenmärkten übliche Wechselkursschwankungen können gem. nrkr. NWB VAAAC-35570 (BFH-Az.: IV R 62/06, EFG 2007 S. 575) den Ansatz eines höheren Teilwertes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 i. V. mit Nr. 2 Satz 2 EStG 1999 bei langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeiten nicht rechtfertigen (in Übereinstimmung mit , BStBl I S. 793 = StuB 2002 S. 865). Die Bildung einer Rücklage gem. § 52 Abs. 16 Satz 7 EStG 1999 kann sich nur auf solche Gewinne beziehen, die sich aus der veränderten Bewertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten bis zum 31.12.1998 ergeben (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Nr. 2 Satz 2, EStG 1999).
Praxishinweise: (1) Das FG Bremen hält eine Teilwertabschreibung einer langfristigen Fremdwährungsverbindlichkeit nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit Nr. 2 Sätze 1 und 2 EStG i. d. F....