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StuB Nr. 17 vom Seite 660

Geplantes Anteilsverfahren für die Erhebung der Lohnsteuer bei Ehegatten nach dem JStG 2008

Beseitigung von Motivationsproblemen?

von Bw. Axel-Friedrich Foerster, Fürth
Kernaussagen
  • Der vom Bundeskabinett am verabschiedete Entwurf des Jahressteuergesetzes 2008 sieht u. a. die Einführung eines optionalen Anteilsverfahrens (§ 39e EStG-E) für die Erhebung der Lohnsteuer bei Ehegatten vor.

  • Beim geplanten Anteilsverfahren wird die von den Arbeitnehmer-Ehegatten insgesamt zu entrichtende Lohnsteuer den beiden Ehegatten im Verhältnis der Bruttolöhne anteilig zugeordnet. Anstelle der Lohnsteuerklassen wird den Ehegatten auf der Lohnsteuerkarte der Prozentsatz des Arbeitslohns bescheinigt, der diesem Bruttolohnverhältnis entspricht. Der Arbeitgeber des einen Ehe- gatten kann auf den gemeinsamen (Jahres-)Arbeitslohn schließen und somit auf den Arbeitslohn des anderen Ehegatten.

  • Durch das Anteilsverfahren kommt es zu einer Umverteilung der Lohnsteuerbelastung und zu einem insgesamt höheren Lohnsteuerabzug gegenüber der Steuerklassenkombination III/V.

Eine sozial ausgewogene Steuerpolitik wird von dem Grundsatz der gerechten Verteilung der Steuerlast auf alle Stpfl. geleitet. Dabei sollen die Steuern die wirtschaftlichen Aktivitäten möglichst wenig beeinträchtigen. Nach Ansicht der Bundesregierung wir...