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KSR Nr. 9 vom Seite 11

REITs in Deutschland

Gewährung der Steuerbefreiung aufgrund der Eintragung im Handelsregister

Axel Höhmann

Der deutsche Gesetzgeber hat rückwirkend zum eine neue Rechtsform für Immobilien-Gesellschaften eingeführt. Der sog. REIT (Real Estate Investment Trust) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, mit einem Mindestkapital von 15 Mio €. Bei Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen ist der REIT selbst steuerbefreit, die Besteuerung erfolgt erst auf Ebene der Anteilseigner.

Steuerbefreiung der REITs

Ein REIT ist von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, wenn folgende Voraussetzungen (§§ 8 bis 15 REITG) laufend erfüllt werden:

  • Erforderlich ist die Eintragung in das zuständige Handelsregister als REIT.

  • Sitz und Geschäftsleitung müssen sich im Inland befinden.

  • Die Reit-Aktien müssen zum Handel gem. § 2 Abs. 5 WPHG in einem Mitgliedsstaat der EU oder im EWR zugelassen werden.

  • Im Zeitpunkt der Börsenzulassung des REIT müssen sich mindestens 25% der Aktien im Streubesitz befinden, danach mindestens 15%.

  • Kein Anleger darf Aktien im Nennwert von über 10% des Kapital halten oder mehr als 10% der Stimmrechte haben.

  • Die Aufstellung eines Jahresabschlusses und ggf. eines Konzernabschlusses nach § 315a bzw. § 325a Abs. 2a HGB ist vorzunehmen.

  • Zum Ende eines Geschäftsjahrs müssen mindestens 75% der Aktiva z...