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REITs in Deutschland
Gewährung der Steuerbefreiung aufgrund der Eintragung im Handelsregister
Der deutsche Gesetzgeber hat rückwirkend zum eine neue Rechtsform für Immobilien-Gesellschaften eingeführt. Der sog. REIT (Real Estate Investment Trust) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, mit einem Mindestkapital von 15 Mio €. Bei Erfüllung der nachfolgenden Voraussetzungen ist der REIT selbst steuerbefreit, die Besteuerung erfolgt erst auf Ebene der Anteilseigner.
Steuerbefreiung der REITs
Ein REIT ist von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, wenn folgende Voraussetzungen (§§ 8 bis 15 REITG) laufend erfüllt werden:
Erforderlich ist die Eintragung in das zuständige Handelsregister als REIT.
Sitz und Geschäftsleitung müssen sich im Inland befinden.
Die Reit-Aktien müssen zum Handel gem. § 2 Abs. 5 WPHG in einem Mitgliedsstaat der EU oder im EWR zugelassen werden.
Im Zeitpunkt der Börsenzulassung des REIT müssen sich mindestens 25% der Aktien im Streubesitz befinden, danach mindestens 15%.
Kein Anleger darf Aktien im Nennwert von über 10% des Kapital halten oder mehr als 10% der Stimmrechte haben.
Die Aufstellung eines Jahresabschlusses und ggf. eines Konzernabschlusses nach § 315a bzw. § 325a Abs. 2a HGB ist vorzunehmen.
Zum Ende eines Geschäftsjahrs müssen mindestens 75% der Aktiva z...