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BFH 26.02.2007 II R 73/05, NWB direkt 37/2007 S. 8

Feststellung des Einheitswerts eines Erbbaurechts an einem Golfplatz

Zur Ermittlung des gemeinen Werts unbebauter Grundstücke ist zunächst eine Wertermittlung durch den unmittelbaren Vergleich mit Kaufpreisen für Grundstücke gleicher Verkehrslagen, gleichen Erschließungsgrads und gleicher baulicher Nutzungsmöglichkeiten zu versuchen und erst dann ist, wenn es an einer ausreichenden Zahl stichtagsnaher Veräußerungen vergleichbarer Grundstücke im gewöhnlichen Geschäftsverkehr fehlen sollte, eine Wertermittlung durch Ableitung aus Durchschnittswerten (Richtwerten) oder in Ausnahmefällen durch Einzelgutachten vorzunehmen. Soweit es sich bei den unbebauten Grundstücken um Golfplätze handelt, ist eine Heranziehung der innerlandwirtschaftlichen Verkehrswerte als Untergrenze nicht zu beanstanden, da außer Frage steht, dass zum Hauptfeststellungszeitpunkt eine hinr...