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FG München 28.03.2007 1 K 3354/06, NWB direkt 37/2007 S. 4

Häusliches Arbeitszimmer des Geschäftsführers

Dem Geschäftsführer steht in den Räumen seines Arbeitgebers auch dann ein geeigneter Raum zur Verfügung, wenn Bequemlichkeitsaspekte für die Durchführung notwendiger nächtlicher Videokonferenzen aus dem Wohnhaus sprechen.