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FG Nürnberg 20.03.2007 II 11/2005 , NWB direkt 37/2007 S. 3

Keine Änderung einer Steuerfestsetzung bei Festsetzungsverjährung

Die Pflicht zur Überprüfung einer bestandskräftigen Entscheidung endet mit Eintritt der Festsetzungsverjährung, denn ab diesem Zeitpunkt ist eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung nicht mehr möglich.