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Nichtkonsolidierung von assoziierten Unternehmen mangels Informationen?
I. Einleitung
Gewähren die Anteile an einem anderen Unternehmen maßgeblichen Einfluss auf dessen Finanz- und Geschäftspolitik, so ist es als assoziiertes Unternehmen in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Eine Konsolidierung erfolgt at equity gem. IAS 28. Eine Erfassung als Finanzinstrument gem. IAS 39 scheidet bei Vorliegen von maßgeblichem Einfluss aus.
Die at equity-Methode sieht u. a. die Fortschreibung des Zugangswertes (Anschaffungskosten) um den Anteil am vom assoziierten Unternehmen erzielten Ergebnis vor. Dieses ist nach Maßgabe der konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zu ermitteln (IAS 28.27). Die Erfüllung dieser Vorgabe setzt entsprechende Informationen voraus. Fraglich ist, ob fehlende oder unvollständige Informationen den Verzicht auf einen Einbezug at equity nach sich ziehen.
II. Einbezug von assoziierten Unternehmen in den Konsolidierungskreis
1. Widerlegbare Vermutung und Indizien für eine Assoziierung
Als assoziiert gelten solche Unternehmen, auf die das Berichtsunternehmen maßgeblichen Einfluss ( significant influence) ausüben kann, ohne es jedoch allein (Tochterunternehmen) oder gemeinschaftlich mit anderen ...