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NWB Nr. 37 vom Seite 3215

Steuerparagraf in zehn Jahren 20 Mal geändert

§ 3 EStG, der die steuerfreien Einnahmen regelt, ist seit 1998 20 Mal geändert worden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/5563) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Die mit den höchsten Steuermindereinnahmen verbundene Änderung war danach die zunehmende Steuerfreistellung von Arbeitgeberbeiträgen an eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse im Zuge des Jahressteuergesetzes 2007. Die Mindereinnahmen wurden in diesem Fall auf 520 Mio € beziffert. Zu den höchsten Steuermehreinnahmen führte der Antwort zufolge die Abschaffung des Freibetrags für Abfindungen im Zuge des Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm aus dem Jahre 2005, das dem Staat zusätzliche 400 Mio € einbrachte. – Zu dem Paragrafen sind laut Bundesregierung seit dem Jahr 2005 48 Schreiben des Bundesfinanzministeriums ergangen, die von der Finanzverwaltung beachtet werden müssen.