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BFH 27.06.2007 II R 39/05, NWB 37/2007 S. 286

Erbschaftsteuer | Indexierung des Anfangsvermögens bei Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Mit Urteil v. - II R 39/05 NWB RAAAC-54145 hat der BFH entschieden, dass bei der Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG die Anfangsvermögen und die diesen hinzuzurechnenden späteren Erwerbe zum Ausgleich der Geldentwertung nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH zu indexieren sind. – Anmerkung: Die durch die Finanzverwaltung erst seit 1998 praktizierte, Geldforderungen und -schulden einschließende Indexierung der Anfangsvermögen und der ihnen hinzuzurechnenden Vermögenszugänge wird durch den BFH unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung und die h. A. im Fachschrifttum uneingeschränkt gebilligt. Der BFH sieht darin keinen Verstoß gegen das Nominalwertprinzip und hält die Änderung der Verwaltungspraxis im Jahr 1998 für die Zukunft auch unter Vertrauensschutz-Gesichtspunkten für unbed...