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Bewertung | Fest montierte öffentliche Toilette mit automatischer Reinigung als Gebäude
Ein mit dem Untergrund fest verbundenes öffentliches Toilettenhäuschen mit einer Grundfläche von 8 qm und einem Gewicht von 3 t, das mit einer automatischen Türöffnung und mit einer Anlage zur automatischen Reinigung der Toilette ausgestattet ist, ist nach dem NWB BAAAC-54146 als Gebäude im bewertungsrechtlichen Sinn zu beurteilen. Die Toilette und die Reinigungstechnik stellen dabei nicht zum Grundvermögen gehörende Betriebsvorrichtungen dar. – Anmerkung: Toilettenhäuschen auf öffentlichen Straßen zerfallen, wie der interessierte Leser des Urteils zur Kenntnis nimmt, in ein „Geschäftsgrundstück” und eine „Betriebsvorrichtung”. Letztere aus dem Einheitswert von 600 DM auszuscheiden, wird Aufgabe des Finanzgerichts im zweiten Rechtsgang sein.