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Gewerbesteuer | Rückwirkende Erfassung von Gewinnanteilen verfassungswidrig
Die gewerbesteuerliche Erfassung von Gewinnanteilen, die eine Kapitalgesellschaft vor dem 20. 12. 2001 aus sog. Streubesitz vereinnahmt hat, verstößt nach der Überzeugung des FG Münster gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Das FG Münster hat daher mit Beschluss v. 2. 3. 2007 - 9 K 5772/03 G ein bei ihm anhängiges Verfahren ausgesetzt und die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die für das Jahr 2001 geltende zeitliche Anwendungsregelung des GewStG mit dem GG vereinbar ist.