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Doppelbesteuerung | Besteuerungsrecht für Arbeitslohn
Wird ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer in den USA für einen Arbeitgeber tätig, der nach Maßgabe des Art. 4 DBA-USA 1989 sowohl in Deutschland als auch in den USA ansässig ist, ist der auf diese Tätigkeit entfallende Arbeitslohn gem. NWB IAAAC-53701 unter Progressionsvorbehalt von der Einkommensteuer befreit. – Anmerkung: Der in Deutschland wohnhafte Kläger gehörte zum Vorstand einer nach US-amerikanischen Recht gegründeten Kapitalgesellschaft, die in Deutschland eine im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassung unterhielt und deren Ort der Geschäftsleitung in Deutschland lag. Der BFH ging von einer Doppelansässigkeit der Gesellschaft aus und sprach dem deutschen Fiskus deshalb das Besteuerungsrecht für die Gehaltsbezüge des Klägers zu, soweit er seine Tätigkeit in den USA ...