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FG Saarland 08.11.2006 1 K 336/03, BBK 17/2007 S. 4710

Anwendung der AfA-Tabellen bei Vermietung von Gegenständen des Privatvermögens

Die vom BMF zur Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bei Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens herausgegebenen amtlichen AfA-Tabellen können auch für die Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer vermieteter Gegenstände des Privatvermögens herangezogen werden. Im Streitfall handelte es sich um eine zu betrieblichen Zwecken des Mieters genutzte Lagerhalle in Massivbauweise, die der Steuerpflichtige in seiner ESt-Erklärung gemäß AfA-Tabelle mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren und einem linearen AfA-Satz von 4 % angesetzt hat.