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Teilwertabschreibung auf Auslandsbeteiligung
Vorlage an den EuGH: Einführungsregel 2001 gemeinschaftsrechtswidrig?
Mit der Ablösung des Anrechnungsverfahrens durch das Halbeinkünfteverfahren 2001 entfiel die Besteuerung von Dividendenerträgen wie Veräußerungsgewinne bei anderen Kapitalgesellschaften als Anteilseignern bzw. Aktionären. Folgerichtig war die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibung von diesem Zeitpunkt an nicht mehr zum steuerlichen Abzug zugelassen. Letzteres galt sowohl für wesentliche Beteiligungen über 10 % wie für kleinere Aktienpakete im Streubesitz. Allerdings griff die neue Regel im Allgemeinen ein oder zwei Jahre früher bei ausländischen Beteiligungen als bei inländischen ein, was die Frage der Vereinbarkeit zumindest der Einführungsvorschrift mit dem Gemeinschaftsrecht aufwirft. Mit hat der BFH ein entsprechendes Verfahren über die Weigerung des Finanzamts, die Teilwertabschreibung auf ausländische börsennotierte Aktien 2001 zuzulassen, ausgesetzt und dem EuGH die Frage der Vereinbarkeit der deutschen Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht zur Beantwortung vorgelegt.
Ungleiche Behandlung von Inlands- und Auslandsbeteiligungen
Um eine Vermengung der Systematik des alten Verfahrens mit dem neuen Ver...