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Besteuerung von Finanzinnovationen
BMF will BFH-Rechtsprechung grundsätzlich anwenden
Die Bankenwelt erfreut die Anleger seit Jahren mit immer neuen Produkten, die nur noch wenig mit den altbekannten Anlagen wie Bundesschatzbriefe oder Unternehmensanleihen zu tun haben. Diese neuen Anlageprodukte werden regelrecht „designend”, in dem verschiedene Anlageformen miteinander kombiniert werden. Die als Finanzinnovationen bezeichneten neuen Anlageprodukte bereiten der Finanzverwaltung häufig dadurch Schwierigkeiten, dass bewusst eine Vermischung zwischen steuerpflichtigem Zinsertrag und steuerfreiem Kursgewinn hergestellt wurde. Auf das Aufkommen dieser Anlageprodukte hat der Gesetzgeber mit der Einführung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG reagiert, um die Besteuerung der im Veräußerungserlös der Finanzinnovationen enthaltenen Zinserträge sicher zu stellen. Die Vorschrift warf jedoch eine Vielzahl von Zweifelsfragen auf, die der BFH nunmehr in sechs Entscheidungen aus dem letzten Jahr einer Klärung zugeführt hat. Mit Schreiben v. hat das BMF die BFH-Urteile zwar grundsätzlich für anwendbar erklärt, ihren Anwendungsbereich aber nicht unerheblich eingeschränkt.
Die Rechtsprechung in Grundzügen
Einerseits hat der BFH den sachlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG eingeschränk...