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Kein Vorsteuerabzug für Rechnung ohne Angabe des Lieferdatums
Eine Rechnung, in der weder ein genaues Lieferdatum noch zumindest der Monat der Lieferung angegeben ist, berechtigt den Rechnungsempfänger nach § 14 Abs. 3 Nr. 6 i. V. mit § 15 UStG in der ab gültigen Fassung nicht zum Vorsteuerabzug, wenn auch auf dem Lieferschein der Zeitpunkt der Lieferung nicht angegeben ist.