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FG Nürnberg 22.05.2007 II 94/2005, NWB direkt 36/2007 S. 9

Einmalige Testamentsvollstreckung als unternehmerische Tätigkeit

Auch eine nur einmalige Testamentsvollstreckung, die eine Vielzahl von Tätigkeiten mit sich bringt, ist eine umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit. Um einen möglichen Missbrauch der absichtlichen Herbeiführung einer Änderungsmöglichkeit zu verhindern und um Rechtssicherheit zu gewährleisten, bestimmen §§ 174 Abs. 4 Sätze 3 und 4 AO, dass der Ablauf der Festsetzungsfrist unbeachtlich ist, wenn die steuerlichen Folgerungen innerhalb eines Jahrs nach Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Steuerbescheids gezogen werden.