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Bilanzierung | Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen
Das FG Schleswig-Holstein sah in einem Aussetzungsverfahren ernstliche Zweifel an der Nichtberücksichtigung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen und ließ mit Beschluss v. - 2 V 233/06, gem. § 69 Abs. 3 i. V. mit Abs. 2 Satz 2 FGO die Aussetzung der Vollziehung zu. Mittlerweile sind beim dortigen Finanzgericht zwei weitere Verfahren in gleicher Angelegenheit unter den Az. 5 K 34/07 und 5 K 94/07 rechtshängig. Der Sachverhalt in dem unter dem Az. 5 K 34/07 geführten Rechtsstreit entspricht dem vom (BStBl 2006 II S. 866) entschiedenen Fall. Noch nicht abgeschlossene Einspruchsverfahren können nun im Hinblick auf das neu anhängig gewordene Klageverfahren, Az. 5 K 34/07, mit Zustimmung des Einspruchführ...BStBl 2006 I S. 765