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Gewerbesteuer | Flugzeugvermietung als gewerbliche Tätigkeit
Das NWB CAAAC-53703 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Erwerb, Vermietung und Veräußerung von in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugen sind gewerbliche Tätigkeiten, wenn die Vermietung mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen Geschäftskonzepts verklammert ist (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen v. 2. 5. 2000 - IX R 71/96, BStBl 2000 II S. 467 und IX R 99/97 NWB DAAAA-66307). (2) Der Gewinn aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gehört zum gewerbesteuerbaren (laufenden) Gewinn, wenn die Veräußerung Bestandteil eines einheitlichen Geschäftskonzepts der unternehmerischen Tätigkeit ist. – Anmerkung: Auf die Idee, dass es sich bei ihrer Tätigkeit um Vermögensverwaltung handeln könne, kam die Klägerin offenbar erst während der Betriebsprüfung. Nur aus d...