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BFH 05.06.2007 VII R 17/06, NWB 36/2007 S. 277

Abgabenordnung | Zahlung auf ein in der Abtretungsanzeige angegebenes Konto

Das NWB KAAAC-53709 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Zahlt die Finanzbehörde aufgrund einer Sicherungsabtretung auf ein in der Abtretungsanzeige angegebenes Konto bei einer Bank, ist die Bank selbst dann Leistungsempfängerin i. S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn Kontoinhaber der Zedent ist. (2) War der Zedent aufgrund der Sicherungsabrede im Innenverhältnis zur Bank weiterhin verfügungsberechtigt, kann die Finanzbehörde die Bank nur dann nicht auf Erstattung einer rechtsgrundlosen Zahlung in Anspruch nehmen, wenn der Finanzbehörde ausdrücklich mitgeteilt worden ist, dass der Zedent trotz der Abtretungsanzeige Leistungsempfänger sein soll. – Anmerkung: Bei der Rückforderung einer zur Sicherung abgetretenen Forderung beim Zessionar stellen sich zwei Fragen: (1) Fingiert § 37 Abs. 2 AO, dass der...