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FG Brandenburg 10.05.2007 10 K 10296/03 B, NWB direkt 36/2007 S. 4

Einkünftequalifikation bei selbständigem Kommunikationsberater

Ein selbständiger Kommunikationsberater, der nicht umfassend auf dem Gebiet des absatzbezogenen Marketing – insbesondere der inhaltlichen Ausrichtung der diesbezüglichen Unternehmensaktivitäten – beratend tätig ist, sondern zu dessen Aufgabenschwerpunkten die Anpassung der innerbetrieblichen Kommunikation an die technische Entwicklung und moderne Vermittlung von Kommunikationsinhalten gehört, übt keine dem Katalogberuf des beratenden Betriebswirts ähnliche freiberufliche Tätigkeit aus, sondern erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb.