UStR 79. (Zu § 4 Nr. 12 UStG)

Zu § 4 Nr. 12 UStG

79. Abbau- und Ablagerungsverträge

(1)  1Verträge, durch die der Grundstückseigentümer einem anderen gestattet, die im Grundstück vorhandenen Bodenschätze, z.B. Sand, Kies, Kalk, Torf, abzubauen, sind regelmäßig als Pachtverträge über Grundstücke nach § 581 BGB anzusehen (, BStBl 1970 II S. 138, und vom , V R 7/72, BStBl II S. 717). 2Die Leistungen aus einem derartigen Vertrag sind nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

(2)  1Verträge über die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zur Ablagerung von Abfällen – z.B. Überlassung eines Steinbruchs zur Auffüllung mit Klärschlamm – sind als Mietverträge nach § 535 BGB anzusehen (, BGHZ 1986 S. 71). 2Die Überlassung eines Grundstücks zu diesem vertraglichen Gebrauch ist daher nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit. 3Dies gilt auch dann, wenn sich das Entgelt nicht nach der Nutzungsdauer, sondern nach der Menge der abgelagerten Abfälle bemisst.

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JAAAC-53796