UStR 55. (Zu
§ 4
Nr. 6 UStG)
Zu § 4 Nr. 6 UStG
55. Leistungen der Eisenbahnen des Bundes
Bei den Leistungen der Eisenbahnen des Bundes handelt es sich insbesondere um die Überlassung von Anlagen und Räumen, um Personalgestellungen und um Lieferungen von Betriebsstoffen, Schmierstoffen und Energie.
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JAAAC-53796