UStR 197a. (Zu § 15 UStG (§§ 35 bis 43 UStDV))

Zu § 15 UStG (§§ 35 bis 43 UStDV)

197a. (weggefallen) [1]

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JAAAC-53796

1Der Abschnitt, der den Vorsteuerausschluss bei Umzugskosten regelte, ist aufgrund der Neufassung des § 15 Abs. 1a UStG durch das JStG 2007 gestrichen worden. Mit der Neufassung von § 15 Abs. 1a UStG war auch der bis dahin in § 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG geregelte Vorsteuerausschluss für Umzugskosten aufgehoben worden. Dies gilt für Umzugsumsätze, die nach dem ausgeführt werden. Soweit der Unternehmer Umzugsleistungen für sein Unternehmen bezieht, ist er unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt.