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BBK Nr. 17 vom Fach 16 Gr. E Seite 19

Eigenkapital

I. Einzelunternehmen und nicht unter § 264a HGB fallende Personengesellschaften

1. Einzelunternehmen

Das Eigenkapital ist in einer Bilanz der Unterschiedsbetrag zwischen der Aktivseite und der Passivseite, zwischen dem Vermögen einschließlich aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf der einen Seite und den Verbindlichkeiten einschließlich passiver Rechnungsabgrenzungsposten auf der anderen Seite.

Bei der Bilanz sind beide Seiten ausgeglichen, also betragsmäßig gleich. Deshalb wird der Unterschiedsbetrag zwischen den Summen der auf den beiden Seiten ausgewiesenen Posten der schwächeren Bilanzseite als Saldo hinzugesetzt. Dieser Saldo heißt in der Bilanz „ Eigenkapital”.

Ist die Aktivseite betragsmäßig größer als die Passivseite, heißt der Saldo „ Aktivkapital”. Das Kapital steht dann auf der Passivseite der Bilanz. Umgekehrt wird der Saldo als „ Passivkapital” auf der Aktivseite ausgewiesen, wenn die Passivseite betragsmäßig größer als die Aktivseite ist.

2. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Auch bei einer Personengesellschaft ist das Eigenkapital der Saldo zwischen der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz. Es steht aber nicht...