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FG München 10.07.2007 5 V 1796/07, NWB direkt 35/2007 S. 5
Arbeitszimmerkosten des studierenden Sohns als Drittaufwand?
Kosten des häuslichen Arbeitszimmers des studierenden Sohns, die vom Vater getragen werden, stellen nicht im Wege des Drittaufwands abzugsfähige Werbungskosten des Sohns bei dessen Einkünften für den Jahresgrenzbetrag der Kindergeldberechnung dar.